
Aufsichtsrat: Freundlicher Abnick-Verein oder professionell aufgestelltes Kontrollgremium?
Über den Job von Aufsichtsräten haben viele Anleger höchst unterschiedliche Vorstellungen. Die Aufgaben sind dabei laut Aktiengesetz eigentlich klar geregelt: „Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen.“ Soweit so unbestimmt, denn was jeder Aufsichtsrat daraus macht, ist ihm überlassen. Ein Blick in DAX und Co.
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